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Konfliktmanagement

von Rechtsanwalt Volker Klawon, Stand August 2011

Einführung

Wer kennt das nicht - ein mulmiges Gefühl und dann: ein Wort gibt das andere. Ehen, Familien, Nachbarn, Arbeitnehmer untereinander und in Beziehung zum Vorgesetzten. Das alles birgt die Grundlage für Konflikte, denn es handelt sich - wenigstens ein Stück weit - um Zwangsgemeinschaften von langer Dauer, denen sich die Beteiligten nicht ohne weiteres entziehen können. Die Aussicht darauf, auch zukünftig mit dem Störenfried Umgang haben zu müssen, stört gewaltig. Aber wo kommen Konflikte eigentlich her?

Menschen sind verschieden und es fällt ihnen oft schwer, sich in einen anderen Menschen hineinzuversetzen. Was der eine sagt, kommt beim anderen falsch an - dann ist ein Missverständnis geboren. Oder die beiden haben unterschiedliche Wertvorstellungen, so dass einfach Unverständnis über die Position des anderen herrscht. Beides führt zur Auseinandersetzung zwischen den Menschen. Der Konflikt ist da. Jetzt kommt es darauf an, wie die Beteiligten ihren Konflikt lösen: Schmollen sie, sitzen beide (oder einer) den Konflikt aus, lassen sie die Situation eskalieren? Oder diskutieren darüber und versuchen, eine einvernehmliche Lösung des Konflikts zu erlangen? Aber wie geht das, was können die Beteiligten tun, was müssen sie dabei beachten, damit die Konfliktlösung Erfolg hat? Und wie kommt es, dass manche Menschen gut miteinander auskommen und bei anderen die Chemie nicht stimmt? Diesen Fragen versuche ich ein Stück weit näher zu kommen. Ich möchte Sie an dieser Stelle ermutigen, sich eine Konfliktlösungsstrategie zu verinnerlichen, um so selbst in Ihrem Umfeld konfliktlösend wirken zu können. Letzten Endes lassen sich auf diese Weise die einen oder anderen Konflikte entschärfen und die Parteien kommen ohne einen Richterspruch aus, der fast immer ohnehin nicht geeignet wäre, Frieden zu stiften. Zudem bedeutet Rechthaben im juristischen Sinne nicht zwangsläufig, dass der Richterspruch auch moralisch vertretbar ist.

Eine kurzweilige und aus meiner Sicht sehr seriöse Bedienungsanleitung für unsere Mitmenschen haben Dr. Volker Kitz und Dr. Manuel Tusch geschrieben: "Psycho? Logisch!", Wilhelm Heine Verlag, München.

Die Bedeutung von Rücksichtnahme und Toleranz

Haben Sie von dem Waldsterben gehört? Seit Mitte der 70er Jahre wurden zunehmend Schäden in unseren Wäldern festgestellt, die auf die zunehmende Luftverschmutzung zurückzuführen waren. Industrieanlagen, Kraftwerke und Autos waren bis dato noch nicht mit Filtern ausgestattet, Heizungen verbrannten zu viel und zu schlecht. Es gab damals auf der einen Seite also die Emittenten schädlicher Chemikalien und andererseits den Wald, der dadurch geschwächt wurde und nach und nach abstarb. Man versuchte zunächst, dem Wald mit Düngung zu helfen, was angesichts der Größe der zu behandelnden Flächen aussichtslos war. Was schließlich geholfen hat war die Einführung von Umweltgesetzen, in deren Folge die Luft sich verbessert und der Wald sich erholt hat. Das Waldsterben ist eine Metapher für den Konflikt zwischen zwei Parteien: Am Anfang existierten die menschliche Gesellschaft und der Wald friedlich nebeneinander, doch dann wurden immer mehr schädliche Chemikalien emittiert und der Wald wurde immer kränker. Die zunehmende Rücksichtslosigkeit der Menschen konnte vom Wald nicht mehr länger verkraftet, in gewissem Sinne also nicht mehr toleriert werden. Erst als die Emissionen wirksam reduziert worden sind, konnte der Wald sich wieder erholen. Die menschliche Gesellschaft nahm Rücksicht auf den Wald und emittierte schädliche Chemikalien fortan nur noch in einem Ausmaß, mit dem der Wald gerade noch zurechtkommt. Die Rücksichtslosigkeit auf der einen Seite ist jetzt viel kleiner. Sie ist nur noch so hoch, dass die andere Seite sie durch ihre Toleranz gerade noch auffangen kann. Der Konflikt wurde entschärft.

Toleranz und Rücksichtnahme sind die Schlüsseleigenschaften des Menschen, die für Ruhe und Frieden im Leben und damit für eine höhere Lebensqualität sorgen. Wer mit Toleranz und Rücksichtnahme reichlich gesegnet ist hat es tendenziell leichter als die Menschen, denen es an einer oder gar beiden Eigenschaften fehlt. Natürlich unterliegen wir alle auch Stimmungsschwankungen. Wir sind nicht immer in der Lage, das uns innewohnende Maß an Rücksichtnahme und Toleranz aufzubringen. Gut, wenn in so einer Situation die Mitmenschen über ausreichende Reserven verfügen. Zum Konflikt kommt es, wenn die Toleranz des einen nicht (mehr) ausreicht, um die mangelnde Rücksichtnahme des anderen zu kompensieren.

Die Lösung eines Konflikts mittels Kooperation

Konflikte nehmen ihren Lauf auf verschiedene Weise. Oft wird keine dauerhafte Lösung gefunden, sondern eine naheliegende und die zufriedene Partei setzt darauf, dass die unzufriedene Partei sich mit der Lösung abfindet. Das Problem: Die Ursache für einen Konflikt bleibt bestehen, wie die Wurzel eines Unkrauts. Immer wieder kommt es zu ähnlich gelagerten Konflikten zwischen denselben Parteien. Diese fortwährenden Wiederholungen zu verhindern ist das Ziel der Konfliktlösung.

Das Wort Konfliktlösung hat eine Doppelbedeutung bei der Ausräumung eines Konflikts. Es bezeichnet einerseits das Ziel, also das Ergebnis, das am Ende der Konfliktlösung steht und zum anderen den Weg dorthin, also das Verfahren. Mögliche Ziele sind: (1) Eine Partei setzt sich auf ganzer Linie durch. (2) Man einigt sich auf einen Kompromiss. Das sind die denkbaren Lösungen für einen konkreten Konflikt. Mögliche Verfahren sind: (1) Das Aussitzen eines Konflikts. Dabei wartet eine Partei, bis sich die Sache von selbst erledigt, z.B. darauf, dass die andere Partei endlich aufhört, über ein unseliges Thema zu reden. (2) Autorität oder andere Druckmittel einsetzen. Dies geschieht oft, wenn zwischen den Parteien irgend eine Art von Über- / Unterordnungsverhältnis besteht. Dies gibt es z.B. im Verhältnis des Vorgesetzten zum Arbeitnehmer oder eines Banksachbearbeiters zum Kunden. Aber es gibt auch vergleichbare gruppendynamische Verhältnisse in Freundeskreisen, Vereinen oder Nachbarschaften. In fast jeder Gruppe ist es so, dass einige Mitglieder irgendwie anerkannter sind als andere. Im Konfliktfall haben sie gewöhnlich die übrigen Gruppenmitglieder auf ihrer Seite. Aber nur weil alle sich der Meinung eines bestimmten Gruppenmitgliedes anschließen heißt das nicht, dass diese Meinung richtig ist. Die Meinung der Mehrheit ist lediglich opportun. (3) Kooperation der beiden Parteien; dies ist der Königsweg.

Kooperation bedeutet hier, dass die Parteien gemeinsam Lösungsmöglichkeiten suchen und finden. Dazu ist es nicht sinnvoll, dass die Parteien einander anpflaumen oder sich gegenseitig Verfehlungen aus der Vergangenheit vorwerfen. So etwas lähmt die Kooperation. Die Vergangenheit ist nicht dazu da, sich über sie aufzuregen oder in ihr zu schwelgen, sondern dass wir aus ihr lernen und in Zukunft die Dinge besser machen. Selbstverständlich hat jeder Konflikt eine oder mehrere Ursachen, und die liegen ja in der Vergangenheit. Diese Ursachen müssen gefunden und besprochen werden. Insoweit ist es notwendig, vergangenes zu erörtern. Dabei muss es aber sachlich und konstruktiv zugehen. Das Vorbringen einer Partei: „Du hast viel öfter als ich gegen die Satzung verstoßen“ und die Antwort der anderen: „Aber ich habe dabei stets versucht, die anderen nicht zu stören“ kann und muss sachlich diskutiert werden. Auf diese Weise kommen viele einzelne Aspekte ans Licht, und über alle Aspekte muss gesprochen werden. Natürlich wird es bei den vielen einzelnen Aspekten unterschiedliche Sichtweisen geben. Der Clou ist aber, dass durch diese Erörterungen die Ursachen des Konflikts zu Tage treten. Und erst wenn die Parteien und ein ggf. eingeschalteter Konflikthelfer diese Ursachen erkennen und wissen, wie die andere Partei darüber denkt, ist eine Lösung in Sicht. Denn jede im Wege der Kooperation zustande gekommene dauerhafte Lösung beruht auf gegenseitigem Verständnis.

Kooperation setzt voraus, dass sich die Beteiligten einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Ursachen ihres Konflikts nicht verschließen. Und für die meisten Menschen ist die Lösung ihrer Konflikte wichtig, weil damit eine höhere Lebensqualität einhergeht. Die wenigsten Mitmenschen sind auf Krawall gebürstet, auch wenn man im Konfliktfall genau dies über die andere Partei denkt. Können sich die Parteien durchringen zu einer Kooperation, so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie eine dauerhafte Lösung finden werden.

Bei der kooperativen Konfliktbewältigung sind vier Schritte maßgeblich. So geht's:

(1) Am Anfang müssen die Parteien sich gegenseitig fragen: „Was ist unser Problem“? Damit arbeiten sie gemeinsam heraus, wo der Konflikt genau liegt. Beispiel: „Immer verstößt Du gegen unsere Satzung, und zwar durch ... und ... Aber wenn ich mittags Rasen mähe, werde ich von allen Seiten angemeiert.“ „Das stimmt, aber ich störe ja niemanden, wenn ich die Hecke hochwachsen lasse und einen hohen Zaun als Sichtschutz aufstelle. “ Ungefähr so kann der Konflikt aufgedröselt und sein Umfang festgelegt werden. Die Parteien führen freilich noch weitere Dinge an, die hier im Beispiel aber nicht weiter dargelegt werden sollen.

(2) Im zweiten Schritt geht es darum, Verständnis zu wecken für die Auffassung des Anderen. Die Parteien müssen erklären, inwiefern sie sich durch das Verhalten des Anderen betroffen fühlen. Sie müssen sagen, was sie daran stört, das die andere Partei sich so verhält wie sie sich verhält. Hier kommt die Verschiedenheit der Menschen ins Spiel: Was den einen stört, stört einen anderen Menschen nicht. Ursächlich können unterschiedliche Wertvorstellungen sein (z.B. Anstand, Moral, das tut man nicht) oder unterschiedliche Wahrnehmungen (z.B. in Bezug auf mittägliches Rasenmähen: Schwerhörigkeit). Manchmal stört etwas auch nur deshalb, weil ein bestimmter Mitmensch das kritisierte Verhalten ausübt, während man bei jemand anders, z.B. einem Freund, darüber hinwegsehen würde (z.B. Parken in fremder Einfahrt). Im Beispiel oben könnte die eine Partei z.B. auf Gerechtigkeit abstellen: „Wenn Du das machst, darf ich das auch“ und die andere Partei ihr Bedürfnis nach Privatsphäre in den Ring werfen. Vielleicht meldet sich noch ein Rechtskundiger zu Wort mit einem Grundsatz aus unserem Rechtssystem: „Keine Gleichheit im Unrecht“, woraufhin von der anderen Seite der Grundsatz von „Treu und Glauben“ ins Feld geführt wird. Das alles ist Schritt 2.

(3) Nachdem die einzelnen Aspekte des Konflikts in Schritt 1 und die dahinterliegenden Ursachen und Sichtweisen in Schritt 2 aufgearbeitet worden sind müssen Lösungen gesucht und gefunden werden. Die Parteien fragen sich: „Was können wir tun?“ Im Beispiel oben: „Was hältst Du davon, die Satzung dahingehend zu ändern, dass besonders leise Rasenmäher alle zwei Wochen einmal zur Mittagszeit verwendet werden dürfen? Dann ist dem Ruhebedürfnis der Kolonie und Deinem vollen Terminplan Rechnung getragen.“ An dieser Stelle sind beliebig viele Lösungen denkbar. Jeder Lösungsvorschlag wird besprochen und jede Partei wägt für sich ab, inwieweit sie ihn mittragen kann. Eine Lösung ist umso besser, je weniger sie einer Partei das Gefühl gibt, Verlierer zu ein. Es ist sinnvoll, viele Vorschläge zu sammeln, denn ansonsten fällt den Parteien im Nachgang einer Kooperation der eine oder andere Vorschlag noch ein und sie sind verstimmt weil sie meinen, etwas versäumt und eine vermeintlich schlechtere Lösung gefunden zu haben. Das passiert nicht, wenn alle Vorschläge rechtzeitig besprochen werden.

(4) Im vierten Schritt wird die gefundene Lösung zementiert und es kann überlegt werden, ob man sie unverbindlich stehen lässt oder in Form eines rechtsverbindlichen und damit gerichtlich durchsetzbaren Vertrages festhält.

Schlichtung und Mediation: Die Einbeziehung eines neutralen Dritten

Die Einbeziehung eines Dritten als Schlichter ist sinnvoll, wenn dieser eine neutrale Position einnimmt und im Schlichten von Streitigkeiten nicht ganz unerfahren ist. Hinzu kommt, dass die beteiligten Parteien ihn als Schlichter akzeptieren müssen; ansonsten fehlt die Basis für ein erfolgreiches Konfliktmanagement. Manche Menschen strahlen eine Art natürliche Autorität aus, was sie in dieser Hinsicht als Schlichter prädestiniert.

Mediation ist eine spezielle Vorgehensweise bei der Streitschlichtung, die sich schon seit einigen Jahren in der Praxis bewährt hat. Mediatoren sind oft Rechtsanwälte, weil Juristen durch ihre Ausbildung gelernt haben, mit Argumenten umzugehen und Fälle aus verschiedenen Blickwinkeln heraus zu betrachten. Zudem ist die Kenntnis der Rechtslage hilfreich, denn unser Rechtssystem ist der Rahmen für unser aller Verhalten.

Der Mediator schafft den Rahmen dafür, dass die Parteien miteinander reden und dass sie die Dinge ansprechen, die für die Lösung des Konflikts entscheidend sind. Ein Mediator agiert ganz anders als etwa ein Moderator einer Talk-Show. Beide strukturieren den Gesprächsablauf und kanalisieren die einzelnen Themenbereiche. Der Moderator will aber keinen Frieden stiften. Er vertritt regelmäßig eigene Positionen und versucht, bestimmte Informationen, Antworten aus seinen Gästen heraus zu kitzeln. Beides ist einer Mediation abträglich. Würde der Mediator die Position einer Partei beziehen, so würde er die benötigte Akzeptanz der anderen Partei verlieren, weil er nunmehr ihr Gegner geworden ist. Der Mediator achtet darauf, dass die Parteien sich gegenseitig verstehen, dass auch Hintergründe beleuchtet werden und Aussagen nicht plakativ stehen bleiben, sondern hinterfragt werden und dass ihr sachlicher Kernbereich allen beteiligten Parteien deutlich wird. Gegenseitiges Verstehen ist das wichtigste Zwischenziel für eine Konfliktlösung.

Für die Mediation kommt es entscheidend darauf an, die sachbezogene Kommunikation zwischen den Parteien am Laufen zu halten. Und die Parteien müssen letzten Endes in der Weise miteinander sprechen, dass sie einander verstehen und sich schließlich wieder vertragen. So ein Konfliktgespräch am Laufen zu halten ist stellenweise schwierig, weil eine oder beide Parteien insbesondere zu Beginn einer Mediation eher wenig überzeugt von einer tragfähigen Lösungsfindung und daher wenig motiviert sind.

Ich vergleiche das Verhältnis des Mediators zu den Konfliktparteien mit dem Verhältnis von Fußballspielern zu dem Fußball: Das Runde muss ins Eckige. Der Weg ins Tor ist schwierig und der direkte Weg wegen der gegnerischen Spieler verbaut. Immer wieder muss der Ball getreten und auf einen anderen Kurs gebracht werden, um ein neues Zwischenziel zu erreichen. Irgendwann bietet sich dann die Gelegenheit, ein Tor zu schießen. Dann ist die Mediation erfolgreich zu Ende.

Details zur Mediation finden Sie auf jurawiki. Die Broschüre "Schlichtung leicht gemacht" vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland gibt Tipps für Schlichtungen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Die Website informiert auch über Adressen von branchenspezifischen Schlichtungsstellen.

In vielen Bundesländern ist zwecks Entlastung der Gerichte vorgeschrieben, dass im Vorfeld bestimmter Klagen eine außergerichtliche Schlichtung durchzuführen ist. Stand März 2012: Nicht in Niedersachsen. So eine vorgeschriebene Schlichtung muss vor einer amtlich anerkannten Schlichtungsstelle stattfinden. Oft sind dies Anwaltskanzleien. Welche Stellen für den konkreten Fall infrage kommen, kann beim zuständigen Amtsgericht erfragt werden. Die vorgeschriebene Schlichtung ist Prozessvoraussetzung. Ihr Fehlen würde zwangsläufig zum Verlieren der Klage führen. Betroffen sind einige Ehrverletzungen, Nachbarschaftssachen und Vermögensstreitigkeiten mit Werten bis 750 Euro.

Eine Partei oder beide gemeinsam können einen Antrag bei einer amtlich anerkannten Gütestelle stellen. Vorsicht: Stellt der Schuldner den Antrag, tritt wahrscheinlich keine Hemmung der Verjährung ein. Stellt der Gläubiger den Antrag allein oder gemeinsam mit dem Schuldner, so wirkt dies wahrscheinlich hemmend und eine spätere Klage scheitert dann wohl nicht an der Verjährung. Klären Sie diese Frage mit Ihrer Gütestelle.

Wann ein Sachverhalt geeignet ist für eine Schlichtung

Die Stärke eines zivilgerichtlichen Richterspruchs ist es, eine Entscheidung herbeizuführen, die unumstößlich dasteht und mit Staatsgewalt gegen den Willen des Verurteilten durchgesetzt werden kann. Der Nachteil dieser Vorgehensweise liegt auf der Hand. Der Verlierer ist sauer auf den Gewinner. Anstatt für die Zukunft ein friedliches Miteinander zu bewirken, ergibt sich regelmäßig das Gegenteil: Der Verlierer ist zunächst beleidigt, weil das Gericht seiner Rechts- und Tatsachenauffassung nicht gefolgt ist. Zudem erhält sein Ärger über den Gewinner noch zusätzliche Impulse und der Frust vergrößert sich. Dieser Aspekt ist weitgehend unbedeutend, wenn der Gewinner mit dem Verlierer sonst nichts weiter zu tun hat. Eine Mediation ist dann nicht nötig.

Relevant wird das aber, wenn die Parteien sich in einer Zwangsgemeinschaft befinden und weiterhin miteinander klarkommen müssen. Solche Fälle eignen sich für eine Schlichtung. Am Ende der Schlichtung steht eine juristisch unverbindliche Vereinbarung oder sogar ein rechtsverbindlicher Schlichtungsvertrag. Darin werden die Ergebnisse festgehalten, auf die sich die beiden Parteien geeinigt haben.

Das Mediationsgesetz

Seit Mitte 2012 gibt es in der Bundesrepublik das Mediationsgesetz (MediationsG). Das Gesetz fordert eine gewisse Eignung des Mediators zur Konfliktlösung. Es regelt, unter welchen Umständen sich jemand als Mediator bzw. zertifizierter Mediator bezeichnen darf. Früher durfte sich jeder als Mediator bezeichnen, denn die Berufsbezeichnung "Mediator" war nicht gesetzlich geregelt. Heute darf sich nur Mediator nennen, wer den Eindruck hat, dass er genug über Mediation weiß, um sie erfolgreich anwenden zu können. Zertifizierte Mediatoren müssen den Anforderungen einer Rechtsverordnung des Bundesjustizministeriums genügen. Der Mediator ist den Parteien gegenüber zur Verschwiegenheit verpflichtet und muss sie auf Wunsch über seinen fachlichen Hintergrund, seine Ausbildung und seine Erfahrungen zu informieren.

Das Mediationsgesetz enthält sog. Tätigkeitsverbote für den Mediator. Umstände, die seine Neutralität und Unabhängigkeit in Frage stellen, muss er von sich aus offen legen. Ein Mediator darf nicht vor, während oder nach der Mediation eine der beteiligten Parteien in derselben Sache vertreten. Wenn Sie sich also von einem bestimmten Rechtsanwalt in einer Sache vertreten lassen möchten, müssen Sie für eine Mediation jemand anders einschalten. Das Tätigkeitsverbot gilt auch für Mitglieder derselben Kanzlei bzw. Bürogemeinschaft des Mediators; hierbei ist jedoch eine Ausnahme möglich, wenn alle Parteien einverstanden sind und Belange der Rechtspflege nicht entgegen stehen. Besprechen Sie das mit dem Mediator vor dessen Beauftragung.

Ggf. muss bei einem Zivilprozess dargelegt werden, ob eine Mediation stattgefunden hat und wenn nicht, warum dies unterblieben ist.

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